Teilsanierung Plattenstraße 2022/2023
Neuer Schacht in der Straße Anfang November 2022
Salzburg: Aus für Zweitwohnsitze und Chaletdörfer 11.10.2022
Gesetzespaket gegen den "Ausverkauf der Heimat". Spekulation stoppen sowie Grund und Boden für Einheimische sichern. |
Immer mehr Chaletdörfer in den Bergen und Zweitwohnsitze,
welche die meiste Zeit des Jahres leer stehen, weil sie
nur zu Ferienzeiten genutzt werden. In touristischen Lagen,
an Skipisten und heimischen Seen, ist Grund und Boden besonders
begehrt. Die große Nachfrage treibt die Preise in die Höhe
- und macht Wohnraum für Ansässige unleistbar.
Soll 2023 in Kraft treten
Um dem einen Riegel vorzuschieben, hat das Land Salzburg
nun ein Gesetzespaket geschnürt. Auslöser war der vernichtende
Prüfbericht des Landesrechnungshofs über die Grundverkehrskommissionen
im Pinzgau. Das neue Salzburger Grundverkehrsgesetz und
die Novelle des Raumordnungsgesetzes sollen "Spekulation
und Zweitwohnsitze stoppen sowie Grund und Boden für Einheimische
sichern", so VP-Landesrat Josef Schwaiger. Das Paket, das
noch heuer im Landtag beschlossen wird und 2023 in Kraft
treten soll, definiert, wer unter welchen Bedingungen Grün-
und Bauland erwerben kann und wie dieses genutzt wird. Erstmalig
greifen Grundverkehrsgesetz, Baurecht und Raumordnungsgesetz
ineinander.
Kritik vom Landesrechnungshof
Novelliert wird
auch die Grundverkehrskommission. Der Landesrechnungshof
kritisierte, dass diese im Pinzgau das Gebot der Rechtsstaatlichkeit
"weitgehend missachtet" hätte. Dokumentationen bei den Entscheidungen
über Grundverkäufe fehlten oder waren mangelhaft. Die Novelle
sieht eine weisungsfreie Grundverkehrskommission unter der
Leitung eines Grundverkehrsbeauftragten vor.
Bauern müssen Gründe selbst bewirtschaften
Im Gesetz wird der "grüne Grundverkehr"
(landwirtschaftliche Flächen) und "graue Grundverkehr" (Bauland/Immobilien)
neu geregelt. Salzburg sei hier österreichweit Vorreiter,
so der Landesrat. Die Devise: Bauernland soll in Bauernhand
bleiben. Käufer müssen ein Bewirtschaftungskonzept vorlegen,
die Nutzungspflicht beträgt 15 Jahre. Bei erklärungswidrigen
Nutzung droht die Versteigerung. 75 Prozent des Grundstücks
müssen selbst bewirtschaftet werden. Die räumliche Nähe
ist für einen privilegierten Erwerb durch Landwirte ausschlaggebend,
diese beträgt 20 km zu landwirtschaftlichen Nutzflächen
und 60 km für Forst- und Almflächen. Großgrundbesitz wird
durch einen Einheitswert definiert und statt des ortsüblichen
Preises ein Bodenrichtpreis eingeführt, der sich am Ertragswert
orientiert.
Käufer muss künftig Hauptwohnsitz nachweisen
Das Gesetz wurde so definiert, dass keine zusätzlichen Chaletdörfer
und Zweitwohnsitze entstehen. Beim Kauf von Immobilien muss
künftig die Nutzung als Hauptwohnsitz feststehen. Der Käufer
muss nachweisen, dass sich sein Lebensmittelpunkt dort befindet.
Kann er dies nicht fristgerecht, gehe man in die Versteigerung,
der Käufer bekommt sein Geld zurück. Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinden
werden festgelegt. Zweitwohnungen, die nach 1. März 1993
und vor 1. Jänner 2019 genutzt werden, können nur mehr an
Angehörige übertragen werden. Im grauen Grundverkehr gibt
es Fristen für die Aufnahme der Nutzung: Ein Jahr für bebautes
Grundstück, fünf Jahre bei umfassender Sanierung eines Gebäudes,
sieben Jahre für unbebaute Grundstücke. |
© Ulla Grünbacher KURIER Salzburg
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Oktober 2022 - Silberleiten "unter Wasser"
Mai 2022 - Krimml plant Seilbahn nach Hochkrimml
Juni 2021 - Information zum Bauvorhaben: Erschließungsweg Plattenkogel
Die Hochkrimmler Seilbahnen errichten seit Juli 2020 einen Weg zum Plattenkogel.
Der Weg verläuft auf der Ostseite über die Duxeralm (Talstation Duxer 6er Bubble) zu den Bergstationen Filzstein Speedy, Duxeralmbahn und Duxer 6er Bubble.
Auf der Westseite wird der bestehende Weg beginnend bei der Plattenalm saniert und bis zur Bergstation Duxer 6er Bubble verlängert. Danach verläuft das letzte Teilstück bis zur Bergstation Plattenkogelexpress II.
Die Bauarbeiten werden unter strengsten Auflagen des Naturschutzes durchgeführt und auch durch eine ökologische Baubegleitung laufend evaluiert.
Somit entsteht ein tolles Angebot für Fußgänger und vor allem für Fahrradfahrer, welche bis jetzt nur eingeschränkt den Gipfel des Plattenkogel erreichen konnten.
Für Fragen steht Ihnen Markus Gruber- Waltl gerne zur Verfügung.
Starke Schneefälle in Silberleiten vom 15. bis 18. März 2021
© Bilder von Maximilian Wimmer
Wegen Coronaeinschränkungen Ende der Wintersaison Hochkrimml
Kein Skibetrieb ab 08. März 2021! Am 13.u.14. März hat die Duxeralmbahn (Piste 79, 80, 81) geöffnet.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Zillertalarena
Hier der Link
Vorzeitiges Ende der Wintersaison, Information Coronavirus
>>> Information der Zillertalarena<<<<
Liebe Gäste der Zillertal Arena,
Vertreter des Tiroler Tourismus, das Land Tirol und das Land Salzburg haben gemeinsam eine weitreichende Entscheidung getroffen.
In ganz Tirol und Salzburg werden weitere Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus umgesetzt.
Im gesamten Land Tirol und Salzburg werden alle Seilbahnen am Sonntag 15. März 2020 ihren letzten Betriebstag haben.
Sämtliche Beherbergungsbetriebe werden im Laufe des Montags, 16. März 2020, geschlossen. Für Fragen zur Unterkunft in diesem Zeitraum,
bitten wir die Vermieter direkt zu kontaktieren!
In Anbetracht der Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus im Alpenraum tragen wir die Entscheidung der Tiroler
Landesregierung selbstverständlich mit. Die Gesundheit aller Menschen, die in unserer Region leben, arbeiten und ihren Urlaub verbringen,
hat den höchsten Stellenwert und muss bestmöglich gewährleistet werden.
Wir hoffen, dass dieser notwendige Schritt die absolute Ausnahme bleibt und bitten um Ihr Verständnis.
Gleichzeitig möchten wir uns bei allen Gästen bedanken, die uns auch diesen Winter besucht haben und freuen uns Sie im Winter 2020/21
wieder bei uns begrüßen zu dürfen.
Sperre Plattenstraße
Die Zufahrt nach Silberleiten ist wegen des Baus der neuen Viehsperre im Zeitraum
4.6.2019 bis 7.6.2019
nicht möglich.
Die Auffahrt nach Silberleiten erfolgt in dieser Zeit über Filzstein und Duxeralm. Hinweisschilder auf die Sperre und Umleitung werden
auch vor Ort aufgestellt.
Dankeschön an die Feuerwehr
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Als Dankeschön für die schnelle und tatkräftige
Hilfe nach dem Unwetter wurde der Feuerwehr Krimml von Irmgard
Krümpelmann (Bildmitte) im Namen aller drei Weggenossenschaften
eine Kiste Bier und eine Spende von 500 € überreicht.
Auch die Pinzgauer Lokalzeitung berichtete über die Aktion. Den
Artikel sehen Sie hier. |
Unwetter am 13.09.2018
Das Unwetter, das am13.09.2018 abends über das Pinzgau hereinbrach,
hat zu Murenabgängen geführt und hohen Schaden auch in Silberleiten
angerichtet.
Der ÖAMTC meldete unter Verkehrsservice/Sperren:
Krimmler Landesstraße: Wald im Pinzgau - Gerlos-Alpenstraße,
Krimml in beiden Richtungen Für beide Richtungen nur ein Fahrstreifen
abwechselnd frei, Behinderungen durch Erdrutsch bis 15.09.2018
18:00 Uhr, nach einem Murenabgang
Und hier einige Eindrücke live vom Unwetter in Silberleiten:






siehe auch Zillertalfoto.at Große Schäden nach mehreren Muren in der Finkau - Gerlos
Oberer Weiderost ist kaputt
Parkplätze
Die Familie Gruber-Waltl bietet Parkplätze an
gegen eine Parkkarte für 25 € pro Woche.
Bei Interesse bitte in der Plattenalm nachfragen.
Bitte nicht Autos ohne Parkkarte auf dem großen Parkplatz vor der
Plattenalm außerhalb der öffnungszeiten von Plattenalm und Skilift
abstellen!
Sie behindern das Schneeräumen.
Video einer Bergeübung in Silberleiten,
Ende Oktober 2017
-zum Starten auf das Bild klicken-

© Markus Gruber-Waltl
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